Urkundenrolle Nr. für das Jahr 06.04.2020 V e r h a n d e l t zu Oberhausen, am Vor mir, der unterzeichnenden Notarin XXXXXXXXXXXXXX mit dem Amtssitz in Oberhausen (Rhld.) erschienen heute: 1) Eheleute Frau XXXX, - ausgewiesen durch Vorlage des gültigen Personalausweises Nr. ______________, ausgestellt durch die Stadt _____________ - und Herr XXXX, - ausgewiesen durch Vorlage des gültigen Personalausweises Nr. XXXXXXXXX, ausgestellt durch die Stadt Duisburg - beide wohnhaft XXXX - nachstehend „Verkäufer" genannt -, 2) Eheleute Frau XXXX, - ausgewiesen durch Vorlage des gültigen _______________ Nr. _____________, ausgestellt durch _______________ - Herr XXX, - ausgewiesen durch Vorlage des gültigen _______________ Nr. _____________, ausgestellt durch _______________ - beide wohnhaft Oswaldstr. 80, 47178 Duisburg - nachstehend „Käufer" genannt - und baten um die Beurkundung des nachfolgenden Seite 2 Ka u f v e r t r a g e s : Die Notarin befragte nach einer Vorbefassung nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. ... Der Kaufpreis ist fällig und von Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung der Notarin beim Käufer (maßgebend für den Fristbeginn ist das Datum des Poststempels) über den Eintritt der nachstehenden Fälligkeitsvoraussetzungen zu entrichten: a) Alle zur Rechtswirksamkeit dieses Vertrages und zur Eigentumsumschreibung in Gemäßheit dieses Vertrages erforderlichen Genehmigungen mit Ausnahme der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung liegen der Notarin vor. b) Die Gemeinde hat erklärt, dass ihr ein Vorkaufs- bzw.