Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass zwischen Ihnen (Käufer) und dem Verkäufer jeweils ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist.
Nähere Angaben zum Inhalt (Versandkosten, Versandkostenrabatt, Ebaygebühren) gibt jeweils die Artikelbeschreibung (die mir hier nicht vorliegt - bitte teilen Sie mir die Auktionsnummern an meine Emailadresse lautenschlaeger@iustitia.de mit).
Der Kaufpreis selbst ist unstrittig.
Insofern sich aus dem Auktionstexten nichts anderes ergibt haben Sie die jeweils angegeben Versandkosten zu zahlen. Falls die Auktionsbedingungen einen Versandrabatt ausweisen, können Sie die Übersendung der Artikel bebst dem vertraglich vereinbarten Versandrabatt verlangen.
Ebaygebühren haben Sie nur zu tragen, wenn sich dies aus den Verkaufsbedingungen ergibt.
Sie haben die Möglichkeit unter Verweis auf den Vertrag die Lieferung der Artikel zum vereinbarten Kaufpreis und zu den vereinbarten Versandkosten und zur Vereinbarung über die Auktionsgebühren zu verlangen.
Sie können gegen die unberechtigte Verwarnung entsprechend der Richtlienien des Auktionshauses vorgehen.
Sie können Ihr Geld zurückverlangen - klar scheint, dass der Verkäufer in jedem Falle wenigstends einen Artikel hätte liefern müssen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf weiteren Schadensersatz.
Sie haben zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Möglichkeiten, die sich insbesondere an Ihren (wirtschaftlichen) Interessen ausrichten.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann.
Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen, die ich dann (nach Übermittlung der Auktiuonsdaten) gerne ausführlicher beantworten werde.
Ich bin gerne bereit in dieser Sache bei Mandatserteilung gegenüber dem Verkäufer und dem Auktionshaus Ihre Interessen zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt