Kündigung mit falscher Kündigungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele / Hamburg
Guten Tag, Ich habe eine Wohnung vermietet und meinem Mieter nun wegen Eigenbedarf gekündigt. ... Ist die komplette Kündigung unwirksam und muss ich eine neue schreiben wodurch die sechs Monate neu beginnen oder reicht es mit einem weiteren Schreiben das Datum richtig zu stellen und die sechs Monate laufen ab Beginn der ersten (falschen) Kündigung.