Gewährleistung bei Auto mit Tageszulassung
In dem Fall hätte ich ja keinen Anspruch auf Gewährleistung durch den Händler bei eventuell auf tretenden Mängeln am Fahrzeug in der Zukunft.Das Fahrzeug ist ja bis lang noch nicht gefahren worden. Oder ist der Händler trotzdem verpflichtet mir die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ab Kauf Datum von 12 Monaten zu gewähren die bei Gebrauchtwagen gilt? Die Garantie des Herstellers endet nach Aussage des Händlers im Mai 2015.Es ist mir zwar eine Garantieverlängerung des Herstellers angeboten worden,nur bezweifele ich das das in dem Fall überhaupt nutzen würde.Da eine Garantie des Herstellers ja nur für Neuwagen gilt und freiwillig ist.