Zeugenaussage wegen Streit ehemaliger Grundstücksbesitzer und Pächter
vom 28.9.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben vor einigen Monaten ein Grundstück mit Wochenendhaus im Land Brandenburg erworben. ... Meine Frage: wir hatten dem Verkäufer vor dem Kauf angedeutet, dass wir bauen werden, er hatte uns danach gefragt - kann er sich darauf berufen ? Wir möchten vermeiden - falls wir nun doch nicht bauen werden und das Wochenendhaus nicht abreißen - dass wir seine an den Pächter wahrscheinlich fällige Entschädigung übernehmen müssen, da wir uns an unsere Bauabsicht nicht gehalten haben und er uns nur deshalb das Grundstück verkauft hat, weil wir Bauabsichten geäußert haben.