Hallo - ich habe die Möglichkeit von einer Freundin einen Bauplatz in einem Mischgebiet zu kaufen. Das Grundstück war vorgesehen zur Erweiterung eines Hotels (steht genau daneben) was dann nicht mehr stattgefunden hat. Der Bebauungsplan lässt den Bau von Büros in einem Gebäude und ein weiteres Privatgebäude zu.
Frage: Geplant ist nach dem Erwerb das Grundstück zu teilen (es sind ca. 1000 qm) um später den gewerblichen Teil nach 10 Jahren zu verkaufen. Ist dies möglich ?
Mich hat ein Bekannter irritiert, der behauptetet das dies nur gesamtheitlich möglich wäre. Und dies obwohl ich das Grundstück von privat erwerbe und im Bebauungsplan keine Einschränkungen diesbezüglich erkennbar sind.
die Zulässigkeit einer Grundstücksteilung ergibt sich aus dem Bebauungsplan.
Hier ist zu prüfen, ob eine grundsätzliche Bebauungsmöglichkeit auch nach Teilung noch vorhanden ist, sprich ob auf dem Grundstück selbst ein Bau unter Berücksichtigung der Geschossflächenanzahl und Grundflächenzahl möglich wäre.
Wenn es daher groß genug ist oder aber mit dem Grundstück des Hotels vereint werden könnte, ist die Teilung zulässig.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.