Grundstück 1590m2 groß ,Haus 78m2 Grundfläche 1,5 Geschoß,Garage 20m2 1956-1958 erbaut.Grundstück liegt mit der Einfahrt an einer Bundesstr.Haben das Objekt 2004 über einen Makler erworben.Da Pläne und Schreiben vom Stadtdirektor vorhanden waren gingen wir von einem rechtmässigen Bau aus. 2006 Bauanfrage für eine Gewerbenutzung inkl.Neubau 75m2.Nun schrieb uns die Stadt an ,das sie unsere beim Bauamt befindliche Akte geprüft hat und es keine Urkunde über eine Baugenehmigung gäbe und auch über die Einfahrt keine Schriftstücke vorhanden sind .Wir haben nun recherchiert,das es 1956 ein Baustopp gab, 1956 ein Bauantrag (Baubeschreibung,Architektenpläne,Lageplan,Protokolbuchauszug)gestellt wurde,Ende 1958 wurde eine Ausnahmegenehmigung nach §9 des Aufbaugesetzes durch die Stadtvertretung einstimmig beschlossen und an den Oberkreisdirektor weitergeleitet.Steuern und Kanalgebühren(1996)sowie Erschliessungskosten(1997) wurden in Rechnung gestellt und bezahlt.Die Stadt verlangt von uns nun eine Stellungnahme.Frage:Wohnen wir in einem Schwarzbau und was kann uns jetzt geschehen.