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Nässe im Keller des Nachbarn, durch oberirdische Umbaumaßnahmen

2. Oktober 2020 14:30 |
Preis: 53,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

Ich habe im letzten Sommer meine komplette Einfahrt sarniert, welche direkt an das Nachbargrundstück anschliesst. Ein Teil meiner Einfahrt grenzt an die Gararge des Nachbarn, welche unterkellert ist. Noch während der Baumaßnahmen wurde von dem Garten und Landschaftsbau Unternehmen auf die nicht isolierte Kellerwand des Nachbarn hingewiesen und dass diese isoliert werden müsse.
Der Nachbar ist auf diesen Hinweis nicht weiter eingegangen und hatte lediglich darauf beharrt, dass die Umbauarbeiten am Ende nicht zu einem nassen Keller auf seiner Seite führen.
Somit wurde lediglich nur der notwendige Aushub von ca.60cm gemacht. Diese 60cm habe ich dann noch auf meine Kosten mit Bitumen und Noppenfolie abdichten lassen.
Beim letzten Starkregen hat sich dann herausgestellt, dass seine angrenzende Kellerwand im mittleren vertikalem Wandbereich komplett nass ist. Wasser ist sogar durch die Wand auf den Kellerboden gelaufen.
Jetzt erwartet der Nachbar, dass entweder der Gartenlandschaftsbauer, oder aber ich das Problem beseitige, da er vorab extra darauf hingewiesen hätte und die Nässe eindeutig mit der neuen Oberflächenbeschaffenheit der Einfahrt zu tun hat (vorher versiegelt, jetzt durchlässig).
Ich habe nun mit dem ausführenden Unternehmen gesprochen, welcher absolut nichts falsch gemacht haben will und auf keinen Fall irgendetwas zurück oder umbauen wird. Erst Recht nicht seinen Keller isolieren.
Da ich in jedem Fall eine gutliche Einigung mit dem Nachbarn möchte, dieser aber schon angedeutet hat, kein Geld hierfür selber aufwenden zu wollen, will ich zum jetzigen Zeitpunkt wissen, wie die Rechtslage in solch einem Fall aussieht und wer für den nassen Keller am Ende bezahlen müsste?

Vielen Dank im Voraus

2. Oktober 2020 | 15:37

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sind grundsätzlich berechtigt, Baumaßnahmen auch im unmittelbaren Grenzbereich auf Ihrem Grundstück durchzuführen. Sie schrieben, dass Sie den Nachbarn darauf hingewiesen hatten, dass die Kellerwand nicht isoliert sei und isoliert werden müsste. Diese Maßnahme hatte der Nachbar wissentlich unterlassen. Auch wenn Ihre Maßnahme jetzt zu einem stärkeren Regenfluss führen sollte, träfe Sie keine Haftung, da der Nachbar bewusst auf die Abdichtung verzichtet hatte und Ihre bauliche Anlage in dieser Weise auch zulässig ist. Es besteht insoweit kein Bestandsschutz einer Oberflächenversiegelung. Ansprüche des Nachbarn könnten Sie aus rechtlicher Sicht daher vollständig zurückweisen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/Review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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