Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Amt des Betreuers endet mit dem Tag des Todes des Betreuten. Daher ist er zu keiner Handlung mehr befugt.
Wenden Sie sich umgehend an das Nachlassgericht. Dieses ermittelt die Erben bzw. hat bereits Kenntnisse von diesen. Die Erben treten in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein und können Ihnen auch das Haus übergeben.
Ein Nachlasspfleger wird nur eingesetzt, wenn die Erben nicht oder nicht schnell ermittelt werden können.
Daher wenden Sie sich wie gesagt schnell an das Nachlassgericht, die werden weiterhelfen und mitteilen, ob vielleicht schon alle Erben bekannt sind.
Haben Sie jedoch bereits den Kaufpreis nebst Steuern bezahlt und sind im Grundbuch eingetragen, so sind Sie bereits Eigentümer. Das kann Ihnen der Notar genau beantworten, ob dies alles bereits erfolgt ist. Wenn Sie Eigentümer sind, muss der Betreuer Ihnen als Eigentümer die Unterlagen herausgeben, ebenso haben Sie alle rechte (und auch Pflichten) am Haus, können z.B. selber das Schloss auswechseln etc. und müssen nicht weiter abwarten.
Hier versichern Sie sich aber bitte beim Notar, wie der Stand ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen