Müssen Baumängel und Lärm dem Käufer mitgeteilt werden ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Sachverhalt: 10 Eigentums-Wohnungen-Anlage, 3 Jahre alt - ich wohne in meiner 2-Zi.ETW und bin durch Bau-und Planungsmängel erheblichem Lärm aus 5 umliegenden Wohnungen ausgesetzt. ... So wollte z.B. der Bauträger die Bodenbeläge und Mauerwerk bei meiner direkten Nachbarin auf Mängel überprüfen lassen.