Ende Elternzeit - neuer Arbeitsvertrag?
vom 26.4.2010
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte AnwältInnen, meine Elternzeit für mein drittes Kind läuft aus und ich möchte zunächst noch für ca. 1 Jahr in Teilzeit weiterarbeiten (wie auch bisher während der Elternzeit). Mein Arbeitgeber stimmt dem zu und schreibt: "Wir sind ... bereit, Ihnen vom 15.04.2011 bis zum 31.03.2012 weiterhin die Möglichkeit zu gewähren auf der bisherigen Basis von 16 Stunden (das ist die Arbeitszeit während meiner Elternzeit) pro Woche tätig zu sein. ... Würde ich mit einer Zustimmung zu dieser Regelung meinen Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung ab dem 01.04.2012 verlieren (den ich ja hätte nach Ende der Elternzeit)?