Ich habe den Fehler gemacht dass ich diese direkt dort unterschrieben zu haben anstatt sie mit nachhause zu nehmen und von einem Anwalt o.ä. prüfen zu lassen. ... Bei einer wiederholten Pflichtverletzung der Meldepflicht wird das Arbeitslosengeld II um den Prozentsatz abgesenkt, der sich aus der Summe des Prozentsatzes der vorangegangenen Minderungen und zusätzlichen 10 % ergibt (Beispiel: vorangegangene Minderung 20 %, wiederholte Pflichtverletzung 20 % + 10 % = insgesamt 30 %). Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt.