Grobe Fahrlässigkeit Mitarbeiter - Schadenersatz
| 30. November 2022 12:00
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Preis:
70,00 €
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Herwig Schöffler
Sehr geehrte Frau / Herr Anwalt,
ein Mitarbeiter hatte die Anweisung aus eRecht24 die Datenschutzerklärung und Impressum für unsere Kunden zu generieren und einzubauen, hierzu hat Sie auch die Zugangsdaten per E-Mail erhalten!
Jetzt hat die Mitarbeiterin nachweislich diesen abgemahnten Text irgendwo aus einer Webseite heraus entnommen und natürlich wurde unsere Kunde abgemahnt!
Die kosten 500,00 €! Diese Kosten möchten wir der Mitarbeiterin wegen grobe Fahrlässigkeit weiterreichen!
Das Gleiche passierte mit einem generierten QR-Code für Drucksachen, die Mitarbeiterin hat auch hier die Sorgfaltspflicht nicht walten lassen und einen fehlerhaften Code generiert, welches nur 1000-mal gescannt werden kann, die Drucksachen für den Kunden können wir jetzt entsorgen, auch hier der Schaden 233,00 €!
Die Mitarbeiterin hat eine Ausbildung als gestaltungstechnische Assistentin, dann eine 3-Jährige betriebliche Ausbildung und hat weitere 3 Jahre in einem Betrieb gearbeitet! Sie bekommt 2500 € / Monatlich als Vollzeitangestellte.
Können wir den Schaden, den sie nachweislich verschuldet, vom Lohn abziehen? Sie bekommt diesen Monat 2000 € netto eigentlich ausgezahlt.
Sie würde nach Abzug des Schadens ca. 1200 € netto ausgezahlt bekommen.
Bewertung des Fragestellers
30. November 2022 | 12:24
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