Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, ich sehe hier einen Verstoß gegen das Direktionsrecht und eine grob fahrlässige Pflichtverletzung, wenn nicht sogar vorsätzlich. Der dadurch entstehende Schaden kann als Schadensersatz geltend gemacht werden und nach erklärter Aufrechnung auch vom Lohn abgezogen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Tel: 0341-90227294
Web: https://www.rechtsanwalt-schoeffler.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Herwig Schöffler
Vielleicht noch zu Ergänzung: Der Schaden muss tatsächlich eingetreten sein, das heißt Sie müssten auch die Rechnungen der Abmahnung nachweislich beglichen haben.