Das Kind ist über 5 und würde gerne den Namen Meier annehmen, da diese auch ein Geschwisterchen der Eheleute Meier bekommen hat und Sie nun mehr die Einzige in der gesamten Konstellation ist, die noch Schneider heißt. leibliche Mutter heißt nun Meier leiblicher Vater heißt nun Müller Geschwisterchen heißt Meier lediglich das Kind heißt Schneider Da das Kind keinen Namensbezug zum leiblichen Vater hat, aber in einer neuen Familie lebt, besteht eine Möglichkeit via Familiengericht auf eine Namensänderung auf Meier? ... Stets gibt es "lange" Gesichter bei Einreise und Visa Stellung, für das alltägliche Leben sehr umständlich - bei Arztbesuchen beider Kinder, heißt ein Kind Meier, ein Kind Schneider und das macht es auch nicht wirklich leichter - Bei Elternsprechtagen heißt auch die Mutter anders als das Kind und das Kind hat keinerlei Verbindung zum Namen der Mutter - Um so älter das Kind wird, um so mehr besteht die Gefahr in der Schule des "Hänseln und Mobben", da Kinder bekanntlich keine Rücksicht nehmen: "du heißt anders als deine Eltern/Mutter, was bist du für ein Kind, etc." ... Es würde mich freuen, wenn sich jemand berufen fühlt, diesen Sachverhalt auf Möglichkeit zu prüfen und eine realistische Einschätzung abgibt.