Sehr geehrter Fragesteller,
vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, einen ersten Überblick zu dem Rechtsproblem zu erhalten.
Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung haben Sie offensichtlich gegen die Ihnen erteilten Bewährungsauflagen verstoßen, so dass sich die Staatsanwaltschaft dazu berufen gesehen hat, den Widerruf der Strafaussetzung zu beantragen.
Voraussetzung für einen solchen Widerruf ist ein gröbliches und beharrliches Verstoßen gegen die erteilten Auflagen.
Dies hat die Staatsanwaltschaft anscheinend nach ihrer Prüfung angenommen, da sie ansonsten einen entsprechenden Antrag nicht stellen würde.
Ob in Ihrem Fall tatsächlich die Voraussetzungen für einen Widerruf gegeben sind, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Nunmehr hat das Gericht darüber zu befinden, ob die Strafaussetzung zur Bewährung in Ihrem Fall tatsächlich widerrufen wird.
Dabei kann es unter anderem dann von einem solchen Widerruf absehen, wenn es ausreicht, dem Verurteilten weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen oder die Bewährungszeit zu verlängern.
Sie sollten also in der anberaumten Anhörung zunächst die Umstände schildern, die dazu geführt haben, dass Sie gegen die Auflagen verstoßen haben.
Zudem sollten Sie auf Ihre in Aussicht gestellte neue Arbeitsstelle verweisen und dies dem Gericht auch entsprechend nachweisen.
Sie sollten deutlich machen, dass Sie nach Antritt der neuen Stelle wieder gewillt und in der Lage sind, die angeordneten Zahlungen zu leisten.
Dann besteht hier ggf. die Möglichkeit, dass das Gericht die Bewährung nicht widerrufen wird.
Ich rate Ihnen jedoch zusätzlich an, sich von einem Kollegen vor Ort beraten zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Monika C. Mack
- Rechtsanwältin -