Sehr geehrte Damen und Herren, der bisherige Sachverhalt lautet wie folgt: - Kündigung eines 13-jährigen Mietverhältnisses ist fristgerecht erfolgt - Nach Einsichtnahme des Mietvertrags durch einen Rechtsanwalt erhielten wir die Aussage, dass aufgrund der starren Fristenregelung bei Auszug keine Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. - Wohnungsübergabeprotokoll wurde aufgrund überzogener Forderungen seitens des Vermieters von keiner Partei unterzeichnet. ... Die Arbeiten wurden allesamt und fristgerecht von uns erledigt, auf die finanziellen Forderungen sind wir jedoch nicht eingegangen, weil er uns keine Rechnungen vorlegen konnte. - 3 Monate nach Auszug wurde auf unsere Nachfrage hin weder die Kaution zurückgezahlt noch eventuelle Ansprüche vom Vermieter geltend gemacht. - Mehr als 6 Monate nach Auszug haben wir erneut den Vermieter um Rückzahlung der Kaution gebeten. ... Am gleichen Tag nachmittags (Zeuge) erhalten wir die Kaution, von der neben den von uns angebotenen 200 € für Malerarbeiten noch zwei Positionen ohne Rechnung (30,98 €) sowie eine Position auf Basis eines Kostenvoranschlags (359,60 €), also insgesamt 590,58 € abgezogen waren. - Der Vermieter hat Widerspruch eingelegt und einen Prozessbevollmächtigten benannt.