Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlung wegen Veruntreuung ab
vom 4.6.2017
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Ein Fortführungsantrag, gestellt durch einen Anwalt aus Innsbruck wurde mit der gleichen, völlig unglaubwürdigen Begründung abgelehnt. Es ist nun so, dass ich dem Beschuldugten ein Auto im Wert von ca. 15.000 Euro anvertraut hatte, ihm 3.300.- Euro für die Reparatur überwiesen habe, er das Fahrzeug nicht herausgibt, sogar verweigert, den Standort zu nennen, die im Auto befindlichen Wertgegenstände (Wert ca. 2.000.-) nicht herausgibt, mir Kosten für Mietwagen, Anwaltskosten etc. in Höhe von weiteren ca. 3.000.- Euro verursacht hat und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wird.