Geschäftlicher Darlehensvertrag ohne Kündigungsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich habe einen geschäftlichen Darlehensvertrag ohne Kündigungsrecht am 15.03.2015 abgeschlossen, wobei ich Darlehensgeber bin. Das Darlehen ist innerhalb von 51 Monaten in gleichmäßigen Raten von jeweils 2% zurückzuzahlen, erstmals zum 01.07.2015. Kommt die Darlehensnehmerin mit der Zahlung einer Rate in Verzug, so wird die Darlehensgeberin den ihr entstandenen Schaden als Verzugsschaden geltend machen.