Betriebspensionen
vom 9.1.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Als Ausgleich für den mit der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Verlust sozialer Besitzstände wurde ein Abfindung im mittleren 6-stelligen Bereich gezahlt. ... Im Vertrag steht weiter; "Im Falle einer vor der Vollendung des 60. Lebensjahreseintretenden Erwerbsminderung mit der Folge der Gewährung eine Rente ist der Mitarbeiter verpflichtet, dem Arbeitgeber jeweils bei Fälligkeit der Zahlungen von Versorgungsträgern ab Rentenbeginn einen monatlichen Teilbetrag aus der Abfindung zurückzuzahlen, der dem Bruttobetrag der ihm zufliessenden Rente aus der unmittelbar erteilen Versorgungszusage des Arbeitgeber wegen Erwerbsminderung entspricht.Der Mitarbeiter bestätigt durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung, dass er keinen Leistungsantrag auf die Gewährung einer Rente im vorstehenen Sinn gestellt hat und nach seiner Kenntnis auch keine Leistungseinschränkung vorliegt die eine Erwerbsminderung zur Folge haben könnte."