Vertrag zur Nutzung von Filmrechten
vom 7.11.2018
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Folgende Vorlage haben wir hierzu erstellt, unsere Frage ist ob dies so nach Zeichnung beider Parteien rechtsverbindliche Wirkung hat und ob noch weitere Zusätze in der Vertrag aufegnommen werden müssen und wenn ja welche um die rechtsverbindlichkeit herzustellen ( Film- und Eigennamen der Beteiligten wurden hier noch nicht eingetragen und werden später in die "" eingefügt ): Vertrag zu Nutzungsrechten des Filmes „" Vereinbarung zwischen der Filmschaffenden „", in der Folge Filmschaffende genannt, und dem Kunden „", in der Folge Kunde genannt. ... Änderungen des Filmes, dies schließt auch Kürzungen ein, sind ausschließlich der Filmschaffenden vorbehalten. ________________________________________________ OrtDatumUnterschrift Filmschaffende ________________________________________________ OrtDatumUnterschrift Kunde