Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Änderungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Grundsätzlich ist ein Kündigungsrecht in einem Fitnessstudio nicht an einen speziellen Trainer gebunden.
In Ihrem Fall wäre aber daran zu denken, das sollte der Trainer wegfallen, der Vertrag für Sie nutzlos wird. Dies betrifft sowohl die Qualität des Trainings als auch die Vertretung bei Wettkämpfen. Sollte diese Situation also auftreten, so sind meines Erachtens ihre Aussichten recht gut aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage den Vertrag zu kündigen. Auch an eine Zweckverfehlung ist in Ihrem Falle zu denken.
Fazit: Meines Erachtens haben sie auch ohne speziell eingeräumte Klausel gute Chancen sich vom Vertrag lösen zu können sollte der Trainer kündigen. Sie sollten aber dennoch darauf hinwirken eine solche Klausel zu erhalten, um sich damit im Falle der Auseinandersetzung Ärger zu ersparen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
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