Lärmbelästigung u. nächtl. Ruhestörung durch Mietpartei
vom 7.3.2007
50 €
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Die Wohung über ihr ist seit Dez. 06 wieder vermietet; der Vermieter lebt ca. 150 km entfernt. ... Da auch die Miete wohl unregelmäßig eingegangen war, ließ der Vermieter durch seinen Anwalt ein Schreiben entwerfen, in dem er auch nochmals auf die Hausordnung verwies und auf die nächtliche Ruhe von 22 - 6 Uhr morgens. ... Von Rücksichtnahme kann keine Rede sein und dem Vermieter scheint es nur darauf anzukommen, dass seine Mieter pünktlich eingeht!