Neuer Job bei unwiderruflicher Freistellung im Aufhebungsvertrag
vom 21.10.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Zum Thema Freistellung findet sich folgender Absatz: Das Unternehmen stellt den Mitarbeiter zum Datum xy unter Fortsetzung der bisherigen Vergütung und unter Anrechnung noch bestehender Urlaubsansprüche unwiderruflich von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei. Bedeutet dies, dass theoretisch schon vor dem 31.Januar ein Arbeitsverhältnis aufgenommen werden darf ab dem Zeitpunkt der unwiderruflichen Freistellung, das Gehalt vom alten Arbeitgeber aber immernoch bezogen werden kann unter Abrechung über zwei Lohnsteuerkarten?