Eigenbedarfskündigung Härtefall Pflegegeld
Mein Vermieter teilt mir nun mit, dass er seine Wohnung in Hamburg zum 31.3.2013 gekündigt hat und wird zu diesem Zeitpunkt hier in Frankfurt eine Notunterkunft mieten, er habe bereits Möbel untergestellt, für die Kosten soll ich schadensersatzpflichtig gemacht werden. Der Vermieter hat Räumungsklage eingereicht. Der Gerichtstermin (Haupttermin zur Verhandlung) ist auf den 25.04.2013 festgesetzt Meine Fragen: Kann mein Vermieter mich schadensersatzpflichtig machen, obwohl ich fristgerecht Einspruch gegen die Eigenbedarfskündigung wegen Härtefall eingelegt habe und er mit einer Gerichtlichen Entscheidung zu diesem Termin nicht rechnen kann.