Schönheitsreperatur bei Einzug/ sind die Mietvertragklauseln rechtens?
vom 14.8.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Da die Wohnung für ihre Lage und den Balkon sehr preiswert ist möchte ich sie trotzdem mieten. ... Weitere Vereinbarungen: Der Mieter ist verpflichtet die erforderlichen Schönheitreparaturen während des Mietverhältnisses durchzuführen. ... Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsreperaturen noch nicht fällig so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen seit Vertragsbeginn länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%, dem Mieter ist es unbenommen, nachzuweisen, daß die Kosten des Voranschlages höher sind als ortsüblich.