Forderungen der Eigentümergesellschaft
vom 20.9.2009
40 €
Historischer Preis
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Die Forderungen der Eigentümergemeinschaft wurden wegen eines geringen Versteigerungserlöses und der schlechten Rangklasse natürlich nicht befriedigt. Zu meinen Fragen: Wäre eine Erneuerung der Forderungen nach der Novellierung des WEG Gesetzes nötig bzw. möglich gewesen zur nachträglichen Änderung der Rangklassen?