Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der mir vorliegenden Informationen beantworten möchte.
Ich sehe die Lösung zur Frage „Anmeldung Ansprüche aus unerlaubter Handlung“ leider anders als Sie. Die im Strafverfahren geleisteten Beträge dürften im Zweifel lediglich einen strafrechtlichen Bedeutungsgehalt haben. Generell gilt, dass aufgrund einer unerlaubten Handlung, die hier tatsächlich vorliegen dürfte, alle kausalen Schäden zu ersetzen sind. Insoweit sind auch Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen des Ausgleiches geschuldet und von daher auch selbst als Forderung aufgrund unerlaubter Handlung anzusehen. Von daher sind diese Kosten voraussichtlich richtig angemeldet. Aber ohne genaue Analyse, ob etwaig neuere Rechtsprechung diese herrschende Argumentation inzwischen in Frage stellen kann, was im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht geboten werden kann, kann dies nicht abschließend verneint oder bejaht werden. Insoweit kann ich Ihnen nur nahe legen, ggf. eine zweite Meinung bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht einzuholen.
Generell wird eine Beiordnung immer konkret für den betreffenden Antrag erteilt. Wenn eine Beiordnung daher für das gesamt Verfahren beabsichtigt ist, was ich hier nicht erkennen kann, wird der von Ihnen RA dies auch beantragen. Im Zweifel wird eine Beiordnung, da auch nur insoweit erforderlich, nur für das Verfahren für den Widerspruch erteilt.
Die Beiordnung erfolgt über einen Prozesskostenhilfeantrag (PKH). Dieser muss zeitgleich mit dem Sachantrag (=Widerspruch) gestellt werden. Dies wird der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens als Servicehandlung voraussichtlich mit erledigen.
Der Insolvenzverwalter steht in einem Treuverhältnis zu Ihnen und darf Ihrem Vermögen bzw. Ihren Interessen keinen Schaden zufügen. Sollte er dies dennoch tun, macht er sich seinerseits haftbar.
Ich hoffe, Ihnen mit der summarischen Prüfung der Rechtslage weiter geholfen zu haben und verbleibe
Hochachtungsvoll
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
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