Berechnung bei Rückabwicklung eines Vertrages
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Frage: Wenn ich die Berechnung so durchführe, verbleiben auf dem Bankkonto des mich arglistig Täuschenden die gesamten Leibrentenzahlungen sowie der Erlös aus dem Verkauf des Hauses.