Eigentümergrundschuld und Zwangsversteigerung
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Guten Abend, meine Frau und ich sind jeweils zur Hälfte Eigentümer eines Grundstücks. Aufgrund meiner Insolvenz vor 10 Jahren haben sich einige Gläubiger mit nicht unerheblichen Summen Zwangshypotheken auf meinen Grundstücksanteil eintragen lassen. Die Rangpositionen dieser Gläubiger sind jedoch so ungünstig, dass Sie damit keine Zwangsverteigerung einleiten können.