. § 130 StGB kann man ja zudem ein Volk nicht verhetzen, wenn es die Deutschen sind, da dieses nicht als "Teil" gewertet werden kann, daher würde dieser Paragraph schon wegfallen, BEleidigung wäre u.U. möglich, Üble Nachrede etc. eher nicht, weil sich dieses Gesetz nur gegen Personen, nicht gegen ganze Völker richtet. ... Scheiß-Deutscher ist aber eine schwere Beleidigung, die im Zusammenhang mit Gewalt mit bis 2 Jahren Haft bestraft werden kann.“ Auch Scholz konstatiert eine „seit langem massiv anwachsende Deutschfeindlichkeit bei diesen Tätern“..." http://www.bz-berlin.de/BZ/news/2008/01/17/gewalttaetige-junge-auslaender/gewalttaetige-junge-auslaender,geo=3501482.html Im vorhin erwähnten Urteil heisst es Text im Net zu Schuldkult.: Ich zitiere " Das Gegenteil ist jedoch der Fall: In der Bundesrepu- blik könnte man u.U. bestraft werden, wenn man sich gegen die aus „Singu- larität“ abgeleitete Kollektivschuldzu- rechnung wendet, weil dies eine „Rela- tivierung“ impliziere, die gegen die „Menschenwürde“ gerichtet sei."