Sehr geehrte Ratsuchende,
in strafrechtlicher Hinsicht könnte in dem Verhalten des Mannes bereits eine Nötigung gesehen werden, da er Sie zu einem Unterlassen (Betreten des Fußballplatzes) und zu einem Tun (Treffen mit ihm) drängen will und Ihnen für den Fall der Zuwiderhandlung ein empfindliches Übel androht (Herumerzählen). Es ist also durchaus schon anzudenken, eine Strafanzeige zu erstatten.
Hinzu tritt die üble Nachrede oder Beleidigung in Bezug auf Ihren Mann, indem dieser als Hund tituliert wird.
Insofern könnten Sie also durchaus schon jetzt strafrechtliche Sanktionen herbeiführen.
Schwieriger wird es schon, im Vorfeld zu verhindern, ihn vom Herumerzählen abzuhalten. Theoretisch wäre es denkbar, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, durch die ihm bei Vermeidung einer Sanktion für den Fall der Zuwiderhandlung untersagt wird, bestimmte Sachen gegenüber Dritten zu äußern. Praktisch gibt es hier aber beträchtliche Hürden. Zum einen müsste sehr genau festgelegt werden, was genau das sein soll. Hinzu kommt ferner, dass man ihm nicht gänzlich den Mund verbieten kann, weil man ihn (vereinfacht gesagt) kaum davon abhalten kann, nachweislich wahre Tatsachen zu äußern. Schließlich sind die weiteren Anforderungen recht streng. Also ein eher weniger erfolgversprechender Weg.
Mittel bekommen Sie dann, wenn es zu massiven Drohungen kommt (Ihnen oder Ihrer Familie z.B. Prügel etc. angedroht werden). Dann könnten Sie z.B. ein Annäherungsverbot mittels einstweiliger Verfügung erwirken. Zum jetzigen Zeitpunkt möglicherweise auch schon ein Kontaktverbot (Verbot, SMS zu schicken etc.).
Sehr viel erfolgversprechendere Tips kann ich Ihnen aber leider derzeit nicht an die Hand geben. Da wir in einem liberalen Staat leben, sind die vorbeugenden Mittel eben recht restriktiv ausgestaltet. Und hinzu kommt, dass die Problematik neben rechtlichen eben auch psychologische Komponenten enthält. Wie reagiert der Mann z.B. dann, wenn man ihm klar macht, dass man sich nicht erpressen lässt und ihm mit rechtlichen Schritten droht? Es ist nicht vorherzusagen, ob er sich davon erfolgreich einschüchtern lässt, oder ob er dann erst recht "auf die Pauke haut".
Fazit: Behalten Sie auf jeden Fall im Hinterkopf, dass Sie nicht schutzlos gestellt sind und sowohl strafrechtliche, als auch zivilrechtliche Mittel an der Hand haben. Sie sollten sich auch keinesfalls scheuen, im Falle weiterer Drohungen, Einschüchterungsversuche oder im Falle des Verberitens der Geschichte kurzerhand polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zumindest ein Stück weit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
rechtliche Schritte belächelt dieser Mann nur, da er sich sehr gut mit Anwälten auskennt, wie er behauptet.
Seine Drohungen, habe ich auf meinem Handy gespeichert, da diese auch per SMS kamen. Ein kleines Beispiel: Sollte ich Dich oder Deinen Hund jemals wieder auf dem Fussballplatz sehen,kommt es zum Eklat, bzw. ich und mein Hund sollen uns warm anziehen.
Können diese SMS als Beweis verwendet werden, für rechtliche Schritte?
Selbstverständlich können auch SMS zum Zwecke des Beweises herangezogen werden.