Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Mobbing durch Nachbarn hat sich in den letzten Jahren leider zu einem recht großen gesellschaftlichen Problem entwickelt. Die Handlungsmöglichkeiten der Opfer sind bedauerlicherweise sehr begrenzt.
Das Mobbing der Täter kann zahlreiche Straftaten verwirklichen. Besonders häufig geht es um Beleidigungen, üble Nachreden, Verleumdungen, Sachbeschädigungen und Diebstahl. Auch Körperverletzungen sind keine Seltenheit. Der Vorfall mit dem Blumenkübel vor der Wohnungseingangstür begründet beispielsweise den Verdacht einer versuchten Körperverletzung.
Wie die Erfahrung zeigt, werden viele Strafverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt. Daher war es von Ihren Bekannten sehr klug, ein Mobbingtagebuch zu führen und Beweise bildlich festzuhalten.
Rechtlich müssen Ihre Bekannten unbedingt beachten, dass viele Mobbing-Taten sog. "Antragsdelikte" darstellen. Die Taten werden also nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn das Opfer einen Strafantrag gestellt hat oder die Staatsanwaltschaft ausnahmsweise das öffentliche Interesse bejaht. Für den Strafantrag ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten. Die Frist beginnt, sobald das Opfer von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.
Bei zukünftigen Taten sollte daher jeder Vorfall zeitnah zur Anzeige gebracht werden. Es ist also unbedingt davon abzuraten, die einzelnen Vorfälle über Monate hinweg zu sammeln, um sodann "auf einen Schlag" Strafanzeige zu erstatten. Auf diese Weise besteht nämlich die ernsthafte Gefahr, dass die Strafantragsfrist bei einigen Taten bereits abgelaufen ist.
Die Erfolgsaussichten können aus der Ferne leider nicht wirklich zuverlässig eingeschätzt werden. Falls unbeteiligte Nachbarn die ständigen Schikanen mitbekommen haben, so besteht natürlich eine sehr vorteilhafte Beweislage. Unter diesen Umständen kann ein strafrechtliches und zivilrechtliches Vorgehen durchaus gelingen.
Wichtig ist aus Opfersicht aber vor allem, dass überhaupt Gegenwehr geleistet wird. Sobald die Täter erkennen, dass sich Opfer wehren und zu rechtlichen Schritten greifen, wird das Mobbing oftmals abrupt eingestellt.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Bei Unklarheiten stehe ich für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian D. Franz, Rechtsanwalt