Überschuldetes Erbe (1 Erbe) - Bestattungskosten & Erbausschlagung
vom 27.4.2016
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Im ersten Überblick sah es unterm Strich nach einem Erbe mit Guthaben aus, das ausreichen würde um alle Kosten (z.B. ... 3) Falls Frage 1) zu verneinen ist wäre ja die Tochter in der Pflicht die Bestattungskosten aus Ihrem eigenen Privatvermögen zu begleichen (wegen Erbausschlagung). Da dies unmöglich ist besteht ja nach SGB XII die Möglichkeit die Kosten bei Vorliegen der Voraussetzungen durch das "Sozialamt" erstattet zu bekommen (bzw. die Zahlung an den Bestatter durch das Amt).