Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Es steht Ihnen frei sich in der aktuellen Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin zu bedienen.
In Anbetracht Ihrer Schilderungen und insbesondere der Höhe der Forderung scheint eine Überprüfung der behaupteten Forderungen auch angezeigt.
Sollte die Forderung gar nicht bestehen, müsste die Gegenseite die Kosten der anwaltlichen Hilfe erstatten. Dies ist dadurch bedingt, dass bereits das Mahnverfahren, also ein gerichtlichen Verfahren, von der Gegenseite betrieben wird.
Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten, müssten Sie einfach Kopien des bisherigen Schriftverkehrs zusammen mit Ihnen vorliegenden Zahlungsbelegen etc. an unsere Kanzlei übersenden. Dies können Sie, wenn Sie möchten, auch auf elektronischem Wege per email tun.
Sodann werden wir die Unterlagen prüfen und eine Vereinbarung vorbereiten, die die Mandatsübernahme durch uns betrifft. Kommt auf Grundlage dieser Vereinbarung ein Mandatsverhältnis zustande, so bearbeiten wir den Fall in unserem Haus bis die Sache erledigt ist.
Es ist in Ihrem Fall davon auszugehen, dass nunmehr durch die Gegenseite versucht wird, die Forderung titulieren, d.h. gerichtliche feststellen, zu lassen.
Wahrscheinlich wird es im nächsten Schritt zur Abgabe des Verfahrens an das zuständige Gericht kommen. Die Gegenseite wird eine Klageschrift einreichen und Sie werden aufgefordert, die Verteidigung anzuzeigen und auf die Klage zu erwidern.
Vorab sollten Sie aber zumindest über die Erfolgssausichten einer Rechtsverteidigung und die Risiken beraten worden sein.
Haben Sie den Wunsch uns zu mandatieren, können Sie sich einfach per email an mich wenden.
Ich hoffe bis hierin Ihre Frage beantwortet zu haben.
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Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.
Antwort
vonRechtsanwalt Mirko Ziegler
Wallstraße 1A
18055 Rostock
Tel: 038151050515
Web: https://www.mv-recht.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
Hallo lieber Herr Ziegler,
Vielen Lieben Dank für die Antwort..
mich würde nur noch interessieren, was mich der ganze Spaß kosten würde.....? mit wieviel muss ich Rechnen?...und...
..wie die chancen stehen ( ob man da was machen könnte ) ???
danke im vorraus, und ich komme auf Sie zurück in jedem Fall..
mit freundlichen Grüßen
Slavko Krstanovic
Sehr geehrter Fragesteller,
wie die Chancen stehen, kann ich vorab leider schlecht beurteilen. Erst nach Sichtung Ihrer Unterlagen kann eine Prognose bezüglich der Erfolgaussichten abgegeben werden.
Um die Unsicherheit bis zur Abgabe einer solchen Prognose abzuschmälern, kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden, die dies berücksichtigt.
So könnte gegen eine Pauschale zunächst die eingehende Prüfung der Erfolgaussichten vorgenommen werden, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Im gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren sodann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Gegenseite die außergerichtlichen Kosten Ihrer Rechtsverteidigung übernehmen muss. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ganz offensichtlich unbegründete Forderungen geltend gemacht werden. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens muss die Gegenseite, im Falle eines Unterliegens, in jedem Fall tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ziegler
-Rechtsanwalt-