In den Versicherungsbedingungen nennt der Versicherer folgende Rechte seinerseits bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung: •Rücktritt (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) •Kündigung (falls kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) •Vertragsanpassung (falls Kündigung und Rücktritt nicht möglich, da Vertag auch bei Kenntnis der Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen worden wäre) •Anfechtung Außerdem nennt er folgende Verjährungsfristen (ab Vertragsabschluss): •Generell 5 Jahre •10 Jahre bei Arglist oder Vorsatz Meine Fragen sind nun: •Wie lang ist in diesem Zusammenhang die Frist für die Anfechtung (gem. ... •Muss der Versicherer, nachdem die maximale Verjährungsfrist (nach meiner bisherigen Kenntnis 10 Jahre) abgelaufen und kein Versicherungsfall bei mir eingetreten ist, in jedem Fall leisten, auch wenn ich eine Vorerkrankung nicht angegeben habe und diese nun mit meiner nach Ablauf der maximalen Frist eingetretenen Berufsunfähigkeit zusammenhängt? •Falls nein, muss der Versicherer nach Ablauf der Frist leisten, falls die vergessene Vorerkrankung nicht in Zusammenhang mit der eingetretenen Berufsunfähigkeit zusammen hängt?