Hallo ich bin Arbeitgeber, folgender HIntergrund mit neuem Mitarbeiter Vertrag abgeschlossen Beginn 01.06.2017, Arbeitnehmer krank seit 15.05.2017 aktuelle Krankmeldung bis einschl. 30.06.2017. Arbeitsrechlich tritt der Vertrag am 01.06 in Kraft soweit für mich ok. nach mehreren Telefonaten mit aok, AN ist dort versichert, folgender Kenntnisstand: ich melde den AN dann an wenn realer Arbeitseintritt stattfindet, solange sozialrechtlich keine Verpflichtung, ( mehrfache Bestätigung), AN hat gleichzeitig mit der ´Sachbearbeiterin ( andere) schriftlich erfahren, dass AN kein Anspruch auf Krankentagegeld bekommt. 1. ... weil der AN hat auch 4 Wochen Wartezeit und erst Anspruch auf Lohnfortzahlung bei neuem AN nach 4 wöchiger Arbeit OHNE Unterbrechung??!!