Ladendiebstahl und jetzt Hauptverfahren
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Zwei Kleidungsstücke, die ich erst bei Ebay reingestellt habe, danach aber wieder rausgenommen habe. ... Darunter auch u.a. die beiden Sachen von Ebay, mit Beweisfotos. ... Und geklaut hab ich die Sachen, weil ich meine Studiengebühren nicht zahlen konnte und dachte, ich kann die Sachen verkaufen.