Mich interessiert einmal die Stellungnahme eines Anwalts zu einem immer wieder in Lehrerkollegien thematisierten und doch stets nur auf Meinungen beruhenden Themas:<P></P>Wie sieht es rechtlich mit Beziehungen zwischen Lehrern und Schülerinnen aus, wenn die Schülerin über 18 Jahre, also volljährig ist, nicht bei dem betreffenden Lehrer Unterricht hat, aber an der gleichen Schule ist?<P></P>Im Internet und auch in Kollegien findet man häufig die Einschätzung, dass derartige Beziehungen generell verboten seien, da hier ein Missbrauch Schutzbefohlener vorliege. Allerdings erscheint mir diese Auffassung jedenfalls nach dem StGB 174 nicht gerechtfertigt, wenn die betreffende Schülerin über 18 Jahre alt ist.