Erbe in der Schweiz
vom 9.12.2019
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Folgende Fragen: Nach dem Doppelversteuerungsabkommen wird das Erbe auch oberhalb des Freibetrags in Deutschland nicht versteuert, ist das korrekt? Würde ich im Falle eines Verkaufs auch keine Steuern auf den erzielten Verkaufspreis zahlen?