Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige Ihre Hilfe bei folgendem Fall: - vor einigen Jahren hat A ein Gewerbe (Bürogewerbe) angemeldet, dass er im Nebenerwerb mit geringen Einnahmen, zuletzt gänzlich ohne Einnahmen betrieben hat/betreibt - Zum Zeitpunkt der Anmeldung lebte er noch bei seinen Eltern - wenige Jahre später zog er aus - In der neuen, sehr kleinen Wohnung, die er mit seiner Freundin fortan bewohnte, hatte er keine Ruhe zum Arbeiten - Er traf deshalb mit seinen Eltern die Abmachung sein Gewerbe von der großen Elternwohnung aus am Laptop zu betreiben, da er ohnehin nur ab und zu Aufträge annahm - Da er nicht vorhatte von seinem neuen Wohnsitz aus das Gewerbe zu betreiben, meldete er dieses auch nicht um. Es läuft bis heute auf die Adresse seiner Eltern - Er hat in der Wohnung der Eltern aber keinen Zweitwohnsitz - Nun möchte A das Gewerbe abmelden War es zulässig, dass A die Betriebsstätte nicht auf seinen neuen Wohnsitz ummeldete oder hat A fahrlässig gegen die GewO verstoßen, sodass ihm ein Bußgeld droht? Wie soll sich A bei der Gewerbeabmeldung verhalten, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen?