fall: ein gewerblicher unternehmer erwirbt einen ec-casch geldautomat zur abwicklung aller bargeldgeschäfte (wechseln, ec geldauszahlungen online)für sein spielcasino. damit erspart er sich eine fachkraft die diese tätigkeiten zu erledigen hätte und entsprechend überwacht und kontrolliert werden müsste. der hersteller des gerätes wirbt für die technische zuverlässigkeit ect. das gerät wird aufgestellt, nach anfänglichen funktionsproblemen hat der hersteller eine neue software aufgespielt mit einem bug (fehler) der es kunden ermöglicht durch einfaches ordentliches abbrechen des ec-kartenauftrages zu verhindern, dass die geldbelastung auf seinem konto abgebucht wird, jedoch am automaten ausbezahlt wird. der fehler wurde auf vertrauen des systems wegen der allgemeinen üblichkeit solcher automaten und der weltweiten verwendung in barfinanztransaktionsgeschäften erst nach 5-6 monaten vom geschädigten erwerber des gerätes entdeckt. Da die umsatzkontrollausdrucke deckungsgleich waren mit den belastungen auf dem bankkonto, also die fehlfunktion der auszahlung nicht dokumentiert war, bzw nur teilweise vorgangsabbrüche dokumentiert waren, wie sie üblicherweise vorkommen wenn z.b. ein scheckkonto eines kunden mangels deckung nicht zur auszahlung führt oder eben der kunde es sich während des vorgangs anders überlegt und abbricht, viel dieser softwarefehler erst nach 5 monaten auf. die frage der schuld ist unstrittig, die fehlerhafte software des herstellers wurde einvernehmlich als ursache festgestellt. nun meine frage: kann den erwerber des gerätes (geschädigter) eine mitschuld treffen, da er die finte mit dem softwarefehler erst nach 5 monaten entdeckte? es besteht von ihm die ansicht, das gerät ja genau aus dem grund angeschafft zu haben um die bargeldkontrolle zu automatisieren und sicher zu machen, also dauernde und aufwendige kontrollen und bestandsaufnahmen oder bargeldinventuren zu verringern. kann eine mitschuld nicht generell ausgeschlossen werden, da der automat von anfang an mit diesem eklatanten mangel behaftet war und nicht hielt was er versprach, ohne äußere einwirkung oder manipulation dritter?