Kündigung Soll seitens des Verpächters nicht möglich sein. ... Auszug aus Pachtvertrag: § 8 Außerordentliche Kündigung des Pachtvertrages (1)Der/Die Verpächter/in - in den Fällen e) bis g) auch der/die Pächter/in - kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn a)der/die Pächter/in trotz Abmahnung den gesetzlichen Vorschriften über die Ausübung der Fischerei oder den Bestimmungen dieses Vertrages gröblich zuwiderhandelt, b)der/die Pächterin das Fischwasser nachweislich schlecht bewirtschaftet und innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Frist die gerügten Mängel nicht abstellt, c)der/die Pächter/in mit der Bezahlung des Pachtzinses nach Mahnung länger als drei Monate im Verzug ist, d)der/die Pächter/in zahlungsunfähig wird, z. ... Ferner bleibt er/sie verpflichtet, den Pachtzins bis zu dem Zeitpunkt weiter zu bezahlen, zu dem das Fischwasser erneut verpachtet wird oder angemessen verpachtet werden könnte, jedoch nicht länger als bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Vertrags infolge der fristlosen Kündigung. (3)Kündigungen müssen durch einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein erfolgen und der Fischereibehörde angezeigt werden.