Mitgliedsbeiträge / Umlagen während Liquidation
(Die Abwicklung beschränkt sich in erster auf das Auflösen von Verträgen, da der Verein außer Geld selbst keinerlei Besitz hat). ... Die Höhe der Jahresbeiträge und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt und in einer separaten Beitragsordnung festgehalten. ---- Wäre es wirksam wenn die Mitgliederversammlung (die auch die Auflösung beschließt) per Beschluss die Beitragsordnung ändert und dort den Liquidatoren das Recht einräumt Beiträge/Umlagen zu erheben? ... Es wäre sehr unangenehm, wenn kurz vor der endgültigen Auflösung wegen eines vergleichsweisen kleinen Betrages noch ein Insolvenzantrag gestellt werden müsste.