Der Anwalt sagte mir zunächst spontan, daß jedem Geschädigten pauschal und ohne Nachweis 25 € Aufwantsentschädigung zustehen, aber mehr nicht. Damit wollte ich mich nicht zufrieden geben, verwies auf <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes">BGB § 249 Abs. 1</a> und argumentierte, daß auch meine knappe Freizeit etwas wert sei, in der weitaus besseres zu tun hätte, als nach einem unverschuldeten Unfall mit einer Versicherung zu streiten, was gar nicht notwendig gewesen wäre, wenn die Versicherung sich bei der Regulierung von Anfang an korrekt verhalten hätte. Der Anwalt meinte, meiner Argumentation könne man folgen und man könne es probieren, die Erfolgswahrscheinlichkeit läge bei ca. 50 % und im Erfolgsfall würde die Versicherung mit Sicherheit in Berufung gehen, da dies ein Präzedenzurteil wäre, das keine Versicherung akzeptieren könne, denn dann müßten alle Versicherungen ihre Regulierungspraxis grundlegend ändern.