Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sofern das Verschulden zu 100% bei der Gegenseite liegt, sollten Sie sich nicht „abspeisen" lassen und sich anwaltlich vertreten lassen (die Rechtsverfolgungskosten sind als Schadenersatzposition ebenfalls vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu tragen), hier lohnt es sich also zu kämpfen.
In Bezug auf die Höhe des Schmerzensgeldes kann erst nach Prüfung eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten erfolgen, dem Grunde nach sind die Chancen Ihren Angaben zufolge jedoch gut.
Ich rate Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der weiteren Prüfung und Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 21.08.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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