Sehr geehrter Ratsu
wie der Polizist dazu kommt einen Rotlichtverstoß anzuzeigen, ist nicht ersichtlich.
Ich rate Ihnen dringend dazu einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nach Akteneinsicht sollte dann zu den Vorwürfen Stellung genommen werden. Es muss auch der Ampelphasenplan geprüft werden. Notfalls muss ein Gutachter eingeschaltet werden. Eine Gutachten kann auch ausdrücklich beantragt werden.
Der Anwalt sollte dann auch mit der gegnerischen Versicherung die Korrespondenz führen und auf eine Regulierung bestehen.
Das Ganze kann zu Ihren Ungunsten ausgehen. Als Linksabbieger haben Sie den Vorrang des Gegenverkehrs zu beachten. Es kommt also entscheidend darauf an, wie die Ampelphase für den Unfallgegner gewese ist.
Sie werden ohne anwaltliche Vertretung, Akteneinsicht durch den Anwalt und unter Umständes durch ein Gutachten Ihre Interessen nicht ausreichend vertreten können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau Sylvia True-Bohle,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Einen Rechtsanwalt werde ich sicher beauftragen, danke für den Rat.
Nicht ganz klar ist mir geworden, warum man beim Linksabbiegen den Vorrang des Gegenverkehrs achten soll. Wenn die Ampel aus ist, natürlich. Aber es ist ja unstrittig, dass die Ampelanlage in Betrieb war. Also gilt, dass Vorrang gewähren muss, wer Rot hat. Oder ist das Rot für den Geradeausfahrenden "weniger rot"?
Und auch, was eine Überprüfung des Ampelphasenplanes an Erkenntnis bringen könnte, ist mir noch nicht klar. Auf keinen Fall kann ja so nachträglich ermittelt werden, wer wann Rot hatte.
Es wäre ja höchstens denkbar, dass die Schaltung grundsätzlich falsch ist und zum Beispiel immer zu früh auf Grün geschaltet wird. Aber das ist ja eher unwahrscheinlich, und ich konnte auch nicht erkennen, dass an der Ampelschaltung irgendetwas verdächtig ist, als ich eine Woche später am Schadensort dies explizit überprüft habe.
Viele Grüße
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
sicher ist das Rotlicht zu beachten.
Aber der Gegner behauptet eben kein Rot gehabt zu haben.
Und dann müssen Sie ihn als Linksabbieger durchlassen.
Anhand des Phasenplan kann genau ermittelt werden, ob die Schaltung zutreffend gewesen ist.
Mängel werden durchaus dabei auch festgestellt.
Kann man nicht sicher feststellen, wer nun bei rot gefahren ist, wird man auf die Frage des Linksabbiegens zurückgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle