Strafbefehl;Trunkenheitsfahrt
vom 10.2.2009
25 €
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Sachverhalt:Nach einer Trunkenheitsfahrt entschied das Gericht unter anderem das ich mich als ungeeignet zum führen von KFZ erwiesen habe. Fragestellung:Besteht die Möglichkeit das Gericht entscheiden zu lassen, das ich wieder zum führen von KFZ geeignet bin? Welche Voraussetzung sollte ich erfüllen und welche Kosten erwarten mich vom Gericht?