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Angeblich Auto beschädigt beim ausparken / unerlaubtes Entfernen

2. November 2022 01:59 |
Preis: 100,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Hallo, ich habe auf einem großen Parkplatz eines Supermarktes am 28.10 mittags geparkt.
Nach dem rückwärts Ausparken ( ich wollte gerade vorwärts losfahren um den Parkplatz zu verlassen) wurde aggressiv auf meine Beifahrerscheibe geklopft. Durch das Fenster 2 große Kerle
(Roma/Sinti) die behaupteten ich hätte eben ihr Auto beschädigt.
Ich habe Rückfahrsensoren vorne und hinten (Mercedes E320 Kombi Bj.2005) und habe kein
Auto beschädigt. Mir kam das spanisch vor und wollte mich alleine auch nicht mit denen anlegen.
Also bin ich nach hause gefahren und habe dann von dort die Polizei angerufen und gemeldet das
dort auf dem Parkplatzt versucht wurde mir einen Unfall anzuhängen.
Die wußten schon bescheid da ich ja angeblich Unfallflucht begangen hätte.
Die kamen dann auch gleich und sagten die Zeugen meinten ich wäre unter Alkoholeinfluss...
Promilletest gleich gemacht mit 0.0 als Ergebniss.
Dann wurde an meinem Auto geschaut ob zwischen 43-46cm Höhe hinten rechts ein erkennbarer
Schaden ist.
Mein Auto ist ja schon 17Jahre alt und natürlich nicht mehr makellos.
Jetzt war heute Post von der Polizei da mit den Frageblättern da.
Wie soll ich jetzt vorgehen?

2. November 2022 | 06:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihnen wird vorgeworfen , sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
Bei diesem Vorwurf handelt es sich um einen ernst zu nehmenden Vorwurf.

Denn bei dieser Straftat nach § 142 StGB droht nicht nur Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, sondern regelmäßig auch nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht, zu schweigen. Vor dem Hintergrund dessen sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen und umgehend eine anwaltliche Vertretung damit beauftragen, bei der Polizei bzw Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu beantragen. Erst nach Erhalt der Akte und Lektüre derselben, sollte dann entschieden werden, ob Sie sich zum Vorwurf äußern.

Grundsätzlich obliegt es hier der Staatsanwaltschaft, Ihnen nachzuweisen, ob es zu einem Unfall durch Zusammenstoß Ihres Kfz mit dem anderen gekommen ist und ob Sie diesen Anstoß auch bemerkt haben. Ihr hier geschilderten Verhalten im Hinblick auf den angeblichen Zusammenstoß begründet zumindest den Anfangsverdacht dafür, dass Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, wenn tatsächlich es zu einer Kollision gekommen ist.

Aber aktuell sollten Sie keine Äusserungen machen und keine Fragebögen ausfüllen, sondern anwaltlich vertreten, Akteneinsicht nehmen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

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