Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Fahren ohne FE vor, wenn
1. man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist,
2. ein Fahrverbot nach §25 StVG
angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),
3. der Führerschein nach §44 StGB
entzogen wurde (z.B. wegen §142 StGB
Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)
4. oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94
der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.
Die Höhe der Strafe hängt aber auch davon ab, ob Vorstrafen vorliegen und welche Gründe zur Fahrt ohnen Führerschein führten.
Ich gehe davon aus, dass im geschilderten Fall wohl eine Geldstrafe verhängt wird. Diese kann ca. 90 Tagessätze betragen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Diese Antwort ist vom 24.07.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Danke für die Antwort. Ja sein Führerschein ist in gewahrsam. Er wurde vorher schon 2 mal erwischt aber das ist schon länger her. Was könnte man denn Sagen um die Strafe zu mildern? Wenn ich z.B. Sage das mir nicht gut war und er deswegen weiter gefahren ist, ob das hilft? Oder sollte er lieber die Aussage verweigern?
Viel Dank für Ihre Nachfrage.
Ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus. Die Idee mit der Ausrede, halte ich eher für gefährlich, denn wer keinen Führerschein hat, darf auch in einem solchen Fall nicht fahren.
Da schon 2 einschlägige Vorstrafen existieren, rate ich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen und nach erfolgter Akteneinsicht zu entscheiden, wie weiter verfahren werden kann.