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rechtliche Voraussetzungen für den Pflegeberuf

19. November 2019 15:07 |
Preis: 47,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Es geht um das sog. erweiterte Führungszeugnis. Was steht drin? Und was nicht?
Wie geht man auf Nummer sicher?

Im September 2018 bin ich unter Cannabiseinfluss Auto gefahren. Es wurde eine Geldbuße von 1000 Euro und ein Führerscheinentzug von einem Monat angeordnet. Nun brauche ich für meine Ausbildung in der Pflege ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Gibt es einen Eintrag?

19. November 2019 | 16:39

Antwort

von


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Gerne zu Ihrer Frage:

Nun brauche ich für meine Ausbildung in der Pflege ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Gibt es einen Eintrag?

Antwort:

Sie sprechen von Geldbuße. Eine Ordnungswidrigkeit findet sich in keinem Führungszeugnis wieder.

Allenfalls im Verkehrszentralregister (VZR) wäre ein Führerscheinentzug, die Erteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder die Versagung der Fahrerlaubnis eingetragen. Daneben auch ein Bußgelder von mindestens 40 €.

Sofern Sie Geldstrafe meinen, gilt folgendes: Das sog. erweitertes Führungszeugnis wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, sofern das in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des VIII. SGB, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Von einem einfachen „regulären FZ" unterscheidet sich dieses erweitere FZ inhaltlich gem. § 32 Abs. 2 BZRG dahingehend, dass in den dort aufgelisteten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuchs (StGB).

Das sehe ich vorliegend Ihrer Schilderung nach nicht.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen können Sie beantragen, dass das erweiterte und/oder behördliche Führungszeugnis als „Belegart P" an Ihr zuständiges Amtsgericht übersandt wird. Dort können Sie prüfen, ob Einträge vorhanden sind und entscheiden, ob Ihr Führungszeugnis an die Ausbildungsstelle weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

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